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Abrechnungsbelege mit Diesel bis 17.12.2024 abgeben

abrechnungsbelege zeitnah abgeben

Bitte lassen Sie uns Ihre Belege mit Dieselausweisung bis 17.12.2024 zukommen. 

>> Für spätere eingehende Belege mit Leistungsdatum 2024 kann kein Dieselverbrauch mehr ausgewiesen werden. 

>> Alle Belege, die später bei uns eingehen, können nicht mehr für das laufende Kalenderjahr abgerechnet werden 

NOTWENDIGE ANGABEN:

  • Leistungsdatum (=Tag der Arbeitserledigung)
  • Name/Anschrift Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Arbeitsverfahren, Fläche, Menge und benötigte Zeit - möglichst genaue Angaben zu PS, Allrad, AB, Ballenlänge, etc.
  • Soloverleih oder Schlepper mit AK - Angabe, vorfür der Schlepper eingesetzt wurde
  • Preis je Einheit + Gesamtpreis (brutto/netto) 
  • Mehrwertsteuersatz
  • Dieselverbrauch je Einheit bzw. Gesamt
  • Bei Schleppereinsatz auch die Art der Tätigkeit
  • Unterschrift

Pauschale Angaben, z.B. Mähdreschen 500 €, sind nicht ausreichend. Hier kann keine Dieselausweisung erfolgen.
Verwenden Sie am besten die MR-Abrechnungsvorlagen. 

Ihre Ansprechpartner:

Johannes Krieger und Manuela Aumann 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. • Tel 09 81 / 4 87 87 -85

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