Elektroprüfung
Um Unfall-/Brandschäden zu vermeiden, sind landwirtschaftliche Betriebe verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die SVLFG schreibt u.a. für ortsfeste elektrische Anlagen eine wiederkehrende Prüfung in bewährten Zeitabständen vor, jedoch mindestens alle 4 Jahre.
Geprüft werden ortsfeste elektrische Anlagen
Dazu gehören: Gebäudehaupt- und Unterverteiler, elektrische Leitungsanlagen und angeschlossene Betriebsmittel wie Schalter, Steckdosen, Drehstromsteckvorrichtungen oder die Beleuchtung. Elektrische Maschinen und PV-Anlagen werden bezüglich der angewendeten Schutzmaßnahmen kontrolliert, um möglichst viele Bereiche im Betrieb sicherheitstechnisch abzudecken.
Wie lange dauert die Elektroprüfung und was kostet sie?
Die Prüfungen dauern, je nach Betriebsgröße, in der Regel zweieinhalb bis vier Stunden. Die Kosten trägt der Betrieb. Diese sind abhängig von der Größe des Betriebs und der Komplexität der Anlage.
Nicht geprüft werden:
Anlagen und Betriebsmittel, für die eigene normative Anforderungen und Regularien gelten, wie Blitzschutzanlagen oder vollständige elektrische Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie. Nicht enthalten sind darüber hinaus Biogasanlagen, gewerblich genutzte Anlagenteile (gem. DGUV) oder ortsveränderliche elektrische Geräte. Komplette PV-Anlagen und Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen gehören ebenfalls nicht dazu. Diese Leistungen können individuell beauftragt werden.
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Martina Wolf, Tel 09 81 / 4 87 87 -14