Wissen, worauf es ankommt: Für jeden Baum die passende Lösung
"Spezial"-Baumfällungen
Egal ob der Baum aufgrund seines hohen Alters, einer Krankheit oder aufgrund baulicher Veränderung das Feld räumen muss, mit der richtigen Technik und der entsprechenden Erfahrung ist keine Fällung unmöglich oder unbezahlbar.
Ihr MR-Team erledigt auch komplizierte, präzise Baumfällungen im belebten öffentlichen Raum - mit vollem Versicherungsschutz und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Fällungen sind nie unmöglich - wir bieten die geeignete Lösung
Je beengter der Raum und je unlösbarer die Aufgabe scheint, umso interessanter wird der Lösungsweg.
Das Abstocken eines Baumes mit Hilfe eines Hubsteigers ist eine Möglichkeit, die wir Ihnen anbieten können. Wir haben uns zudem auf Fällungen in Seilklettertechnik unter Zuhilfenahme von Riggingtechniken spezialisiert. So werden die Baumteile aufgefangen, gebremst und zielgenau zu Boden gebracht.
Ihr Gartenzaun oder der geliebte Rhododentron unter dem zu fällenden Baum hat nichts zu befürchten, Versprochen! Aus Erfahrung ist keine Fällung unmöglich oder unbezahlbar.
Unsere Leistungen

Stromleitungen, Wohnbebauung, Straßenverkehr, etc. Es gibt viele Plätze, bei denen besondere Umsicht gefordert ist. Wir arbeiten unter schwierigen Bedingungen mittels
- Seilklettertechnik
- Hubarbeitsbühne
- Rigging (boden- und umfeldschondene Abseiltechniken
- Kranunterstützte Baumfällung
Wir vom MR übernehmen fachgerecht und auf Sicherheit bedacht Arbeiten auf Privat- und Firmengrundstücken spowie auf öffentlichen Flächen und an Straßen:
- Zurückschneiden von Kronen und Ästen
- Stehend Holzfällung
- Fällungen, einschließlich kranker und sturmgeschädigter Bäume
- Aufarbeiten von Sturmwurf/-bruch
- Baufeldrodung/-räumung
- Häckselarbeiten
- Wurzelstockentfernung
- Freischneiden von Trassen
- Absicherung des Geländes
- Entsorgung Astmaterial
- Sauberes Hinterlassen des Einsatzortes

Gesetzliche Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes
Die vegetationsarme Zeit im Herbst und Winter ist die beste Zeit, um Sträucher und Hecken auf Stock zu setzen oder Bäume zu fällen. Zum 1. Oktober endet auch die Fällverbotsfrist (1. März bis 30. September), die im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist.
Demnach dürfen Bäume, Knicks, Hecken, Gebüsch und sonstige Gehölze nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Dies gilt auch für Gehölze, die nicht durch spezielle Baumschutzverordnungen von Städten und Gemeinden geschützt sind. Ausnahmen während der Vegetaionszeit sind zu beantragen und hinreichend zu begründen. Das Verbot gilt nicht für Bäume, die in Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gartenbauwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzten Grundflächen stehen.
Pflegemaßnahmen das ganze Jahr möglich - Und Ihr MR hat die Profis dazu
Ausgenommen sind auch wie bisher fachgerecht durchgeführte schonende Form- und Pflegeschnitte an Bäumen und Gartenhecken zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Diese sind weiterhin das ganze Jahr über erlaubt.
Deshalb sind unsere Profis auch das ganze Jahr über im Einsatz, um auf öffentlichen Flächen, bei Firmen und Privathaushalten Hecken und Sträucher in Form zu schneiden oder gefährliche oder störende Äste von Bäume zu entfernen.


