Ab Pflegegrad 1 können pflegende Angehörige Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Es stehen dafür 125 € im Monat von der Pflegekasse zur Verfügung. Für den Entlastungsbetrag gilt das sog. „Sparbuch-Prinzip“, d.h. das Guthaben verfällt nicht und kann gegebenenfalls auch später noch abgerufen werden.
Unsere ausgebildeten Alltagsbegleiterinnen betreuen und begleiten pflegebedürftige Menschen und berücksichtigen dabei deren individuellen Gewohnheiten und Vorlieben. Sie unterstützen bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und beziehen (soweit möglich) die Pflegebedürftigen mit ein.