Pflegebedürftige können für pflegende Angehörige Verhinderungspflege beantragen, wenn diese aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert sind.
Für den Antrag auf das Pflegegeld muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Unsere Fachkräfte übernehmen dann die Versorgung des zu pflegenden Angehörigen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.