Seit Herbst 2021 stehen auf der LfL-Homepage zwei Excelprogramme zur Verfügung. Diese dienen sowohl als Beratungs- als auch als Kontrollwerkzeug. Die Programme sind für reine Biogasanlagen sowie für Tierhalter mit angeschlossener Biogasanlage geeignet und bilden für diese Betriebe gleichzeitig die 170 kg N-Berechnung und die Stoffströme nach Verbringungsverordnung ab.
Der „Biogasgärrest-Rechner“ berechnet nach Auswahl der Substrate und Angabe der Einsatzmengen den Gärrestanfall pro Jahr und dessen durchschnittliche Nährstoffgehalte. Die berechneten Nährstoffgehalte dürfen für das Düngejahr 2022 sowohl zur Deklaration nach Verbringungsverordnung als auch für die Düngebedarfsermittlung für Feldstücke auch im roten Gebieten verwendet werden.
>> Ausführliche Infos auf der Seite der LfL.
>> Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.