Anträge zur Agrardieselrückerstattung - Schreibhilfe des MR nicht mehr möglich
Die Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. Diese ist nur noch über das BuG-Portal (Bürger-und Geschäftskundenportal) möglich. Da es aktuell keinen Dienstleisterzugang gibt, können wir Sie leider nicht mehr bei der Antragstellung unterstützen. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihren Steuerberater.
Antragseingang beim jeweiligen Hauptzollamt ist spätestens 30. September des Folgejahres. Antragsberechtigt sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, keine Lohnunternehmen.
Ob/bzw. wann kein Antrag auf Steuerrückvergütung mehr gestellt werden kann, ist derzeit (Anfang Januar 2024) nicht klar.
Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Internetseiten, z.B. des Zolls www.zoll.de