Antragsberechtigt sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, keine Lohnunternehmen. Vergütungen werden ab einem Betrag von 50 Euro ausbezahlt. Die Begrenzung der Höchstmenge wurde ebenfalls aufgehoben.
Antragseingang bei Hauptzollamt ist spätestens 30. September des Folgejahres.
Anträge zur Agrardieselrückerstattung - Mithilfe des MR
Der Zoll hat die Antragstellung zur Agrardieselrückvergütung für das Entlastungsjahr 2020 aufgrund rechtlicher Vorgaben überarbeitet. Die bisherige Hybrid-Antragstellung (Ausfüllen online, Erzeugen und Unterschreiben des komprimierten Antrags und anschließender Versand an die Agrardieselstelle) steht nicht mehr zur Verfügung. Neu ist die Antragstellung über das BuG-Portal (Bürger-und Geschäftskundenportal). Alternativ ist die Antragstellung per Papierantrag nach wie vor möglich.Da es aktuell noch keinen Dienstleisterzugang ins BuG-Portal gibt, werden die Maschinenringe bis auf weiteres mit der Papiervariante arbeiten
Der verkürzte Antrag kann verwendet werden, wenn
- im Vorjahr ein Antrag gestellt und nicht abgelehnt wurde,
- sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis, etc. ergeben hat.
Die Angaben zum Forstverbrauch inkl. De-minimis-Erklärung entfallen ab dem Antrag für 2017. Die Zusätzlichen Formulare 1462 und 1463 für die Erklärung werden nur noch bei einem Entlastungsbetrag ab 200.000 € benötigt.
Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Auf der Internetseite des Zolls können Sie alle Formulare online am PC ausfüllen. Hier geht es zu www.zoll.de