Büroarbeit kostet landwirtschaftlichen Betrieben viel Zeit und Mühe. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Anträge.
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Antragsberechtigt sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, keine Lohnunternehmen. Vergütungen werden ab einem Betrag von 50 Euro ausbezahlt. Die Begrenzung der Höchstmenge wurde ebenfalls aufgehoben.
Antragseingang bei Hauptzollamt ist spätestens 30. September des Folgejahres.
Der Zoll hat die Antragstellung zur Agrardieselrückvergütung für das Entlastungsjahr 2020 aufgrund rechtlicher Vorgaben überarbeitet. Die bisherige Hybrid-Antragstellung (Ausfüllen online, Erzeugen und Unterschreiben des komprimierten Antrags und anschließender Versand an die Agrardieselstelle) steht nicht mehr zur Verfügung. Neu ist die Antragstellung über das BuG-Portal (Bürger-und Geschäftskundenportal). Alternativ ist die Antragstellung per Papierantrag nach wie vor möglich.Da es aktuell noch keinen Dienstleisterzugang ins BuG-Portal gibt, werden die Maschinenringe bis auf weiteres mit der Papiervariante arbeiten
Der verkürzte Antrag kann verwendet werden, wenn
Die Angaben zum Forstverbrauch inkl. De-minimis-Erklärung entfallen ab dem Antrag für 2017. Die Zusätzlichen Formulare 1462 und 1463 für die Erklärung werden nur noch bei einem Entlastungsbetrag ab 200.000 € benötigt.
Auf der Internetseite des Zolls können Sie alle Formulare online am PC ausfüllen. Hier geht es zu www.zoll.de
1140 Ausführlicher Antrag zur Rückvergütung der Agrardieselsteuer
1142 Verkürzter Antrag zur Rückvergütung der Agrardieselsteuer
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